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Mediation 


ein freiwilliges, außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren | Vertraulich | Unterstützung durch eine/n allparteilichen Mediator/in | Im Fokus: die Interessen der Parteien | selbstverantwortlich faire und zukunftsfitte Lösungen erarbeiten | 

 

Das Zivilrechts-Mediationsgesetz definiert Mediation als „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen.“

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